Vorwegnehmen möchte ich, dass Ihr erster Anruf oder jede andere anderweitige Kontaktaufnahme zu mir, sei es zur Vereinbarung eines Termins oder der kurzen Schilderung Ihres Anliegens, keine anwaltlichen Kosten für Sie auslöst.
Erst im Rahmen einer tatsächlich vereinbarten und erfolgten Erstberatung fällt eine Pauschalgebühr in Höhe von 149€ inklusive Mehrwertsteuer an. Sollte das Mandat außergerichtlich oder vor Gericht fortgeführt werden, rechne ich die Erstberatungsgebühr vollumfänglich auf die weiteren Kosten an.
Die weiteren Kosten können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden.
Grundsätzlich empfehle ich meinen Mandanten die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG regelt die als notwendig anerkannten Kosten des Rechtsanwalts. Die Höhe der Kosten richtet sich in zivilrechtlichen Verfahren nach dem Streitwert und dem Stand des Verfahrens. Der Streitwert stellt hierbei grundsätzlich die Höhe des Anspruchs dar, den Sie geltend machen wollen bzw. der gegen Sie geltend gemacht wird. In strafrechtlichen Verfahren schreibt das RVG Regelsätze vor.
Gerne können Sie mit mir hinsichtlich der Vergütung ein Stundenhonorar vereinbaren. Die Honorarvereinbarung wird von Mandanten für die Erstellung von Gutachten, reinen Rechtsberatungen, Forderungseinzug („Inkasso“), Vertragsgestaltungen oder für besondere gerichtliche Fallkonstellationen bevorzugt.