(ehem. Jelavic-Sako)

Kosten der Rechtsberatung und mehr

Die Kosten der Rechtsverfolgung sind ein wichtiger Bestandteil des Mandates. Umso wichtiger ist eine Kostentransparenz, über die ich nachfolgend bestmöglich aufklären möchte.

Sie sind rechtschutzversichert?

Dann teilen Sie mir bitte im ersten Gespräch mit, bei welcher Rechtschutzversicherung und unter welcher Versicherungsnummer Sie versichert sind. Gerne übernehme ich die Anfrage der Zusage der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.

Honorar des Rechtsanwaltes

Vorwegnehmen möchte ich, dass Ihr erster Anruf oder jede andere anderweitige Kontaktaufnahme zu mir, sei es zur Vereinbarung eines Termins oder der kurzen Schilderung Ihres Anliegens, keine anwaltlichen Kosten für Sie auslöst.

Erst im Rahmen einer tatsächlich vereinbarten und erfolgten Erstberatung fällt eine Pauschalgebühr in Höhe von 149€ inklusive Mehrwertsteuer an. Sollte das Mandat außergerichtlich oder vor Gericht fortgeführt werden, rechne ich die Erstberatungsgebühr vollumfänglich auf die weiteren Kosten an.

Die weiteren Kosten können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden.

Grundsätzlich empfehle ich meinen Mandanten die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG regelt die als notwendig anerkannten Kosten des Rechtsanwalts. Die Höhe der Kosten richtet sich in zivilrechtlichen Verfahren nach dem Streitwert und dem Stand des Verfahrens. Der Streitwert stellt hierbei grundsätzlich die Höhe des Anspruchs dar, den Sie geltend machen wollen bzw. der gegen Sie geltend gemacht wird. In strafrechtlichen Verfahren schreibt das RVG Regelsätze vor.

Gerne können Sie mit mir hinsichtlich der Vergütung ein Stundenhonorar vereinbaren. Die Honorarvereinbarung wird von Mandanten für die Erstellung von Gutachten, reinen Rechtsberatungen, Forderungseinzug („Inkasso“), Vertragsgestaltungen oder für besondere gerichtliche Fallkonstellationen bevorzugt.

Gerichtskosten

Im Falle eines gerichtlichen Prozesses entstehen Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Diese Kosten richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und werden endgültig mit dem Abschluss des Verfahrens durch das Gericht selbst festgesetzt. Hierbei hat der/die Kläger(in) grundsätzlich einen Vorschuss in Höhe von drei Gerichtsgebühren vorab an das Gericht zu leisten. Eine Ausnahme stellt das Arbeitsgericht dar, das ohne Gerichtskostenvorschuss tätig wird.

Prozesskostenhilfe

Möglicherweise ist es Ihnen aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht möglich, sich die Beauftragung eines Anwaltes leisten zu können. Dann besteht eventuell ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Im Fall einer Gewährung der Prozesskostenhilfe werden die Kosten des Verfahrens, zu denen die notwendigen Anwaltskosten gehören, teilweise oder vollumfänglich von der Staatskasse getragen.
Gerne erläutere ich Ihnen die möglichen Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen der Erstberatung. Kontaktieren Sie mich noch heute!
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Kontakt

Rechtsanwältin Daniela Rockstroh-Jelavic

Am Hang 4
61130 Nidderau
Telefon:+49 (0) 6187 9384222
Telefax: +49 (0) 6187 9384221
Mobil: +49 (0) 152 33754839

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